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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Philosophie - Philosophie der Gegenwart, Note: 1,7, Universität Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird im ersten Schritt Doris Ungers These und der dazugehörige Argumentationsgang analysiert. Anschließend soll untersucht werden, welche Schwierigkeiten die Argumentation an sich mit sich bringt und an welchen Stellen sie Schwächen aufzeigt. Bevor es zu einem Fazit kommt, werden im letzten Abschnitt die Schwierigkeiten der These behandelt. "Hate speech" oder zu Deutsch Hassrede ist ein Phänomen, das die liberalen Demokratien in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Philosophie - Philosophie der Gegenwart, Note: 1,7, Universität Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird im ersten Schritt Doris Ungers These und der dazugehörige Argumentationsgang analysiert. Anschließend soll untersucht werden, welche Schwierigkeiten die Argumentation an sich mit sich bringt und an welchen Stellen sie Schwächen aufzeigt. Bevor es zu einem Fazit kommt, werden im letzten Abschnitt die Schwierigkeiten der These behandelt. "Hate speech" oder zu Deutsch Hassrede ist ein Phänomen, das die liberalen Demokratien in der heutigen Zeit immer wieder vor große Probleme stellt. "Auf der einen Seite stellt die freie Meinungsäußerung ein Grundrecht dar, das nicht ohne weiteres eingeschränkt werden kann; auf der anderen Seite spricht "hate speech" Gruppen von Menschen kollektiv ihre Gleichwertigkeit ab", so schreibt Doris Unger. Doch welcher Aspekt ist wichtiger? Die freie Meinungsäußerung oder der Wert der Gleichheit in der Gesellschaft? Die Ansichten gehen stark auseinander und es scheint, als wären die beiden Extreme nicht miteinander vereinbar. Jedoch gibt es auch Positionen dazwischen, "die Möglichkeit einer sinnvollen Einschränkung bestimmter Unterkategorien von "hate speech" postulieren." Doris Unger versucht in ihrem Text "Kriterien zur Einschränkung von "hate speech": Inhalt, Kosten oder Wertigkeit von Äußerungen?" Kriterien zu definieren, die eine Regulierung rechtfertigen könnten und kommt dabei unter anderem zu dem Kriterium der Kosten. Sie stellt die These auf: Die Verursachung von Kosten ist eine notwendige, aber keine hin-reichende Bedingung für die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Doch ist diese Aussage richtig oder sind die Kosten doch sowohl eine notwendige als auch eine hinreichende Bedingung?