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Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III), Veranstaltung: Grundkurs 53 016 - Politik und Regierung in Deutschland im europäischen Kontext, Sprache: Deutsch, Abstract: Das BVerfG genießt in der Bevölkerung ein besonderes Maß an Vertrauen. Dies ist eine Legitimation, welche sich das BVerfG in den Jahren seit seiner Gründung 1951 vor allem in seiner Funktion als “Decodierer“ zwischen Rechtsstaat und Gesellschaft sukzessive erworben hat. Doch schon allein die…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III), Veranstaltung: Grundkurs 53 016 - Politik und Regierung in Deutschland im europäischen Kontext, Sprache: Deutsch, Abstract: Das BVerfG genießt in der Bevölkerung ein besonderes Maß an Vertrauen. Dies ist eine Legitimation, welche sich das BVerfG in den Jahren seit seiner Gründung 1951 vor allem in seiner Funktion als “Decodierer“ zwischen Rechtsstaat und Gesellschaft sukzessive erworben hat. Doch schon allein die Urteilspraxis des Gerichts samt der immer wieder deutlich zu Tage tretenden Autonomie der Karlsruher Richter vermittelt dem Bürger die rechtsstaatliche Funktion des deutschen Grundgesetzes, das nicht zuletzt die Einhegung der politischen Macht gegenüber dem gesellschaftlichen Individuum garantieren soll. Im Falle einer scheinbaren Ungerechtigkeit bleibt dem Bürger also nach Art. 93 Abs. 4a GG immer noch der “Gang nach Karlsruhe“ - dem BVerfG kommt hier also auch eine gewaltige Funktion als „Klagemauer“ zu (siehe auch Korte/ Fröhlich, 2004: 62). Synonyme wie “Ersatzgesetzgeber“ oder “Karlsruher Republik“ unterstreichen den Handlungsraum des BVerfG auf politischer Ebene. Besonders im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle, wenn diese von oppositionellen Minderheiten angestrengt wird, kann sich das BVerfG nicht den politischen Konflikten entziehen und kommt bei Nichtigerklärungen von verfassungswidrigen Gesetzen seiner Funktion als bedeutender „Vetospieler“ (Korte/Fröhlich, 2004, S. 35) nach, gerade weil die ersten Adressaten der Kontrolle politische Akteure sind. Durch die Annahme von Verfassungsbeschwerden, Entscheidungsbegründungen, Reforminitiierungen und Normsetzungen trat bzw. tritt das BVerfG zudem immer wieder als politischer Motor auf, der Themen auf Tagesordnungen setzt. Das BVerfG hat sich also im Laufe seiner Entwicklung nicht zuletzt wegen seines Funktionskatalogs zu einer im Gewaltensystem Deutschlands herausragenden Institution entwickelt.