Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: gut - 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Gesellschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im Aktien- und Kapitalmarktrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beleuchtet die Bedeutung der sog. „Due Diligence" beim Unternehmenskauf und untersucht, wie sich dieses Verfahren in das kaufrechtliche System des BGB einfügt und welche Konsequenzen aus der Durchführung einer Due Diligence für die Gewährleistung folgen. Zunächst gibt die Arbeit einem Überblick über den Ablauf und die Funktionen einer Due Diligence. Weiter werden die Grundlagen des Unternehmenskaufs (asset deal – share deal) und der die verschiedenen Ansatzpunkte für eine Gewährleistung beim Unternehmenskauf (Sachmängelhaftung, culpa in contrahendo etc.) dargestellt, die in der Rechtsprechung des BGH und in der Literatur entwickelt wurden. Anschließend wird verdeutlicht, dass die Due Diligence ihren Ursprung im Gewährleistungssystem des anglo-amerikanischen Rechts hat, dessen „caveat-emptor“-Prinzip vom Ausgangspunkt her dem deutschen Gewährleistungssystem diametral entgegensteht. Im Folgenden untersucht der Autor ausführlich, wie dieser Widerspruch aufzulösen ist, und welche Auswirkungen eine Due Diligence auf die Gewährleistung nach dem deutschen Kaufrecht hat. Er analysiert, welche Folgen es für den Käufer haben kann, dass er durch die Due Diligence möglicherweise Kenntnis von „Mängeln“ des Unternehmens erlangt und setzt sich mit der Frage auseinander, ob das Unterlassen einer Due Diligence bereits eine grobe Fahrlässigkeit begründen kann. Schließlich werden die Folgen einer Due Diligence für die Haftung nach dem Rechtsinstitut der „culpa in contrahendo“ untersucht. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Verkäufer sich seiner Aufklärungspflichten schlicht dadurch entledigen kann, dass er dem Käufer die Durchführung einer Due Diligence gestattet. Der weit verbreiteten These, dass die Durchführung einer Due Diligence pauschal die Aufklärungspflicht des Verkäufers verringert, setzt der Autor ein Lösungsmodell gegenüber, bei dem die Rechtsfolge danach differenziert, ob bestimmte Informationen in Daten enthalten waren, die (a) trotz Nachfrage des Käufers vom Verkäufer nicht vorgelegt werden, (b) wie nachgefragt zur Verfügung gestellt werden und (c) mit der Due-Diligence-Frageliste des Käufers gar nicht angefordert wurden. Insgesamt enthält die Arbeit einen kompakten Überblick das Gewährleistungssystem beim Unternehmenskauf und dessen Modifizierung durch das in der Praxis überaus weit verbreitete Verfahren der Due Diligence.