Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Gesellschaftsrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn ein Unternehmens-Kaufvertrag oder ein Kaufvertrag über eine relevante Beteiligung geschlossen werden soll, wird der potentielle Käufer regelmäßig ein Interesse daran haben, die notwendigen Informationen über das Kaufobjekt zu erhalten. Eine Methode für eine solche Informationsgewinnung stellt das Verfahren der Due Diligence dar. Jedoch kann diese Form der Unternehmensprüfung in einem Spannungsfeld zu den Geheimhaltungspflichten des Veräußerers stehen. Unproblematisch ist das Verhältnis einer Due Diligence zu den Geheimhaltungspflichten des Veräußerers, wenn dem potentiellen Käufer ein Einzelunternehmer oder Alleingesellschafter einer GmbH oder ein faktischer Alleingesellschafter einer GmbH & Co. KG gegenübersteht. Dieser entscheidet nach eigenem Ermessen, inwieweit er dem Kaufinteressenten Einblick gewährt. Probleme allerdings bereitet es, wenn es um eine Beteiligung in einer mehrgliedrigen Gesellschaft geht, worauf im weiteren näher drauf eingegangen wird.