Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2002 im Fachbereich AdA Körperpflege / Schönheit, Note: gut, , Veranstaltung: Ausbildereignungsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Analyse der Rahmenbedingungen: Angaben zur Auszubildenden: Schulische Vorbildung: Hauptschulabschluss nach Kl. 10 Ausbildungsberuf: Friseurin Ausbildungsjahr: 1. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr Alter: 17 Jahre Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin, § 4 Nr. 13 b: Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben. Voraussetzung der Auszubildenden: Der Auszubildenden sind betrieblich und schulisch die Unfallverhütungsmaßnahmen vermittelt worden. Sie hat verschiedene Möglichkeiten der Haarfärbung in der Berufsschule besprochen. Des weiteren zeigt sie großes Interesse an der pflegenden und dekorativen Kosmetik. [...]
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