Examensarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 9,5, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Veranstaltung: Schwerpunktsbereichsprüfung Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Organisierte Arbeitnehmer stellen heutzutage in Betrieben einen recht kleinen Anteil der Beschäftigten dar. Unmittelbar tarifgebundene Arbeitnehmer machen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur einen Anteil von etwa 18% aus. Es zeigt sich dennoch in vielen Unternehmen, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen für die Arbeitsverhältnisse auf Grundlage eines Tarifvertrages festgelegt werden. Dies geschieht durch sogenannte Bezugnahmeklauseln, die in den Arbeitsvertrag eingefügt werden. Durch diese Bezugnahmeklauseln kommt es zu einer Bindung der Arbeitnehmer an die Tarifregelungen, unabhängig von ihrer Gewerkschaftsangehörigkeit, nach welcher der Arbeitgeber, zumindest zunächst, nicht fragen darf. Durch diese Klauseln finden tarifvertragliche Regelungen Eingang in ca. 80% der Arbeitsverhältnisse. Die in der Praxis weit verbreitete Bezugnahme sorgt immer wieder dafür, dass Unklarheiten und Fragen in Rechtsprechung und Literatur auftreten, auf die im Folgenden eigegangen werden soll.