Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2,3, Universität Lüneburg, Veranstaltung: Security Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit befasst sich mit der Frage nach der Existenz des sogenannten Echelon- Abhörsystems und dessen Funktionsweise. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema basiert hauptsächlich auf Internetrecherchen und dem Bericht des EUUntersuchungsausschusses zu Echelon von 2001. Auslöser für die Einsetzung letztgenannten Ausschusses und einer öffentlichen Diskussion in Europa waren die STOA1-Berichte 1997 und 1999. Der Verfasser der ersten Studie behauptete, die NSA2 würde routinemäßig sämtliche Kommunikation über E-Mail, Telefon und Fax innerhalb Europas abhören.3 In den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rückte die Aussage des britischen Journalisten Duncan Campbell im zweiten STOA-Bericht, Echelon werde heutzutage für Wirtschaftsspionage verwendet.4 Dass Nachrichtendienste Kommunikation jeglicher Art abhören, um die Staatssicherheit zu gewährleisten, ist öffentlich bekannt.5 Das Besondere des Echelon- Systems jedoch sind die ihm laut Bericht des EU-Ausschusses zugeschriebenen Eigenschaften. Da wäre zum einen die Fähigkeit zur totalen Überwachung von Kommunikation, vor allem durch Satellitenempfangsstationen und Spionagesatelliten. Zum anderen wird angeführt, dass das System durch anteiliges Zusammenwirken mehrerer Staaten weltweit betrieben werden könne. Durch die Zusammenarbeit der Geheimdienste der sogenannten UKUSA-Staaten6 (v.a. Großbritannien und den USA) ist es letzteren möglich, sich gegenseitig die Erlaubnis für die Errichtung von Satellitenempfangsstationen auf ihrem Territorium zu erteilen, was für eine weltweite Überwachung der Satellitenkommunikation zwingend notwendig ist.7 Die Brisanz eines solchen globalen Abhörsystems liegt nicht in der extremen Überwachung, sondern besonders darin, dass es im rechtsfreien Raum agiert. Die Überwachung internationaler Kommunikation zielt logischerweise meist nicht auf die Bewohner des eigenen Landes, so dass das überwachte Individuum ohne innerstaatlichen Rechtsschutz einem solchen System komplett ausgeliefert wäre. Auch Wirtschaftsspionage käme theoretisch in Frage.
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