Die Anerkennung subjektiv-öffentlicher Rechte zählt zu den wesentlichen Errungenschaften des modernen Rechtsstaates. Die Reichweite, der Umfang und die Ausgestaltung prozessualer Mitwirkungsrechte sind jedoch umstritten. Unter Berücksichtigung verfassungs- und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben unternimmt der Autor den Versuch, den möglichen Gestaltungsspielraum für den einfachen Gesetzgeber zu analysieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Einräumung von Parteistellung in einem bestimmten Verfahren sowie die verfahrensrechtliche Ausgestaltung.
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