Die Rahmenbedingungen für abfallwirtschaftliche Software haben sich in den letzten Jahren verändert. Durch das neue in Nordrhein-Westfalen erlassene Landesabfallgesetz und den darin enthaltenen Pflichten für die Unternehmen, unter bestimmten Voraussetzungen Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte vorzulegen, wurden einige Weiter- und Neuentwicklungen im Softwarebereich zur Unterstützung dieser Aufgaben initiiert. Eine weitere veränderte Rahmenbedingung war der Entwurf des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, um dessen Verabschiedung im Vermittlungsausschuß hart gerungen wurde. Dieses Gesetz wird 1996 in Kraft treten.
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