Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Didaktik für das Fach Deutsch - Deutsch als Fremdsprache, DaF, Ludwig-Maximilians-Universität München (Deutsch als Fremdsprache), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Zusammenwachsen von europäischen Staaten, das bereits seit den 50er Jahren vonstattengeht und mittlerweile zu einer EU-Gemeinschaft von 28 Ländern mit einer halben Milliarde Menschen führte, wird nicht nur von wirtschaftlichen, sondern auch von interkulturellen Zielsetzungen geleitet. Beide führenden gesamteuropäischen Organisationen – die Europäische Union und der Europäische Rat, dem 47 europäische Staaten angehören – betrachten es als ihre Hauptaufgabe, die Nationen des europäischen Kontinents, die verschiedene Sprachen sprechen, verschiedene Kulturen aufweisen und auf unterschiedliche historische Erfahrungen zurückblicken, einander näher zu bringen. Bereits 1958 wurde in dem sogenannten Vertrag von Rom (EWG-Vertrag) die Grundlage für die Regelung der Sprachenfrage in der EU geschaffen. Der erste angenommene Rechtsakt des Ministerrats der EWG war die Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Gerhards 2010: 128). Sie hat damals zwar die Handhabung der Amtssprachen (von ursprünglichen vier auf die heutigen 24 angewachsen) innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft bestimmt, aber dass im Zuge der Erweiterung und der Beitritte von weiteren Staaten die Sprachenfrage in der EU eine so wichtige Rolle erhalten würde, war zur Zeit der Römischen Verträge nicht abzusehen. [...]