Vielzahl und zunehmende Komplexität von Finanzinnovationen bringen immer neue gesetzliche Regelungen zur Kontrolle der mit den jeweiligen Instrumenten verbundenen Risiken mit sich. Nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes und des Grundsatzes I müssen Banken die Kredit- und Marktpreisrisiken ihrer Geschäfte mit Eigenkapital bzw. mit Eigenmitteln unterlegen. Dolores Ganz analysiert für jede gängige Finanzinnovation, welcher Eigenmittelbetrag aufgrund der gesetzlichen Regelungen bereitgestellt werden muss. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf derivativen Finanzinstrumenten einschließlich Kreditderivaten. Die gesetzlich erforderlichen Eigenmittel für die verschiedenen Finanzinnovationen werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Portfolio der Bank und deren Entscheidung zwischen der Anwendung von Standardverfahren oder bankinternen Risikosteuerungsmodellen für die Zwecke der Eigenmittelunterlegung bestimmt. Als Ergebnis entsteht ein Katalog von quantitativen Berechnungsvorschriften zur Bestimmung des Eigenmittelbedarfs von Finanzinnovationen.
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