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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1, Universität Salzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dissertation befasst sich mit dem gesellschaftspolitisch hochaktuellen und brisanten Thema der Existenzsicherung von Frauen im Alter. Die eigenständige Absicherung von Frauen im Alter ist seit der 2. Hälfte der 90er Jahre ein wichtiges Thema der österreichischen Sozialpolitik. Das geltende österreichische Pensionssystem orientiert sich an der „typisch männlichen Erwerbs- und Lebensbiografie“. Diese ist ausschlaggebend für den Bezug…mehr

Produktbeschreibung
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1, Universität Salzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dissertation befasst sich mit dem gesellschaftspolitisch hochaktuellen und brisanten Thema der Existenzsicherung von Frauen im Alter. Die eigenständige Absicherung von Frauen im Alter ist seit der 2. Hälfte der 90er Jahre ein wichtiges Thema der österreichischen Sozialpolitik. Das geltende österreichische Pensionssystem orientiert sich an der „typisch männlichen Erwerbs- und Lebensbiografie“. Diese ist ausschlaggebend für den Bezug einer ausreichenden eigenständigen Pension. Ohne kontinuierliche Erwerbstätigkeit, ohne Normalarbeitszeit im Ausmaß von 40 Stunden und ohne ausreichendes und existenzsicherndes Einkommen ist eine eigenständige und unabhängige Existenzsicherung im Alter nicht gewährleistet. Im Gegensatz dazu steht die Erwerbs- und Lebensbiografie von Frauen, die sich vor allem durch familienbedingte Berufsunterbrechungen und Benachteiligungen am Arbeitsmarkt kennzeichnen lässt. Es sind noch immer zu einem großen Teil die Frauen, die die unbezahlte Versorgungsarbeit leisten und gerade deshalb erschwerte Bedingungen am Arbeitsmarkt vorfinden. Sie sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, und wenn sie erwerbstätig sind, so verdienen sie im Durchschnitt um ein Drittel weniger als Männer. All diese Faktoren sind die Ursache dafür, dass es nur einen verhältnismäßig geringen Anteil an Frauen gibt, die über eine eigenständige und ausreichende Pension im Alter verfügen. Für den Großteil der Frauen hängt die Altersversorgung nach wie vor vom Bestand der Ehe ab. Frauen sind dann versorgt, wenn die Ehe „gut funktioniert“. Im Fall einer Scheidung, Trennung oder auch einer Lebensgemeinschaft stehen Frauen im Alter oftmals unversorgt da. Als allerletztes Auffangnetz bietet sich dann oftmals nur noch die Sozialhilfe an. Man muss daher festhalten, dass das bestehende Pensionsrecht typisch weibliche Lebensverläufe unzureichend berücksichtigt.