Im Zentrum der Untersuchung stehen die Grundbegriffe Ius (Recht) und Dominium (Eigentum, Herrschaft). Molina benennt in "De Iustitia et Iure" explizit ein "ius qua homo et qua proximo" und spricht auch Sklaven das Dominium zu, da sie durch die Sklaverei nicht ihre Willensfreiheit verlieren. Sklaven nehmen in Molinas Konzept damit einen sensiblen Sonderstatus zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ein. Die Rechte "qua homo" dürfen deshalb nicht mit den Menschenrechten verwechselt werden, doch Molina begründet so, welche Elementarrechte jemandem zukommen, der grundsätzlich als Träger von Rechten anerkannt wird.
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