Die Theorie der Eigentumsrechte kann als eine Synthese verschiedener Forschungsrichtungen innerhalb der modernen Wirtschaftstheorie angesehen werden. In ihr vereinigen sich eine Vielfalt von Konzepten, analytischen Verfahren und Anwendungsmöglichkeiten. Entsprechend dem hier verwendeten Ansatz wird Eigentum als ein Bündel umfassender Rechte an (quasi-handelbaren) Gütern verstanden. Das durch die Rechte gebildete Eigentumssystem (Eigentumsordnung) wird explizit in die ökonomische Analyse einbezogen. Neben einer entwicklungsgeschichtlichen Würdigung des Eigentums und seiner Bedeutung im Verlaufe der zivilisatorischen Gesellschaftsentwicklung wird anhand einer Übersicht über vorliegende empirische Untersuchungen der Frage nachgegangen, welche allokativen Effizienzwirkungen von unterschiedlichen Ausgestaltungsmechanismen von Eigentums- und Verfügungsrechten, d.h. von einem unterschiedlichen Grad der Verdünnung von Eigentumsrechten, tatsächlich ausgehen. Anhand von empirischen Untersuchungen des Autors werden Wirkungen unterschiedlicher Eigentumsrechtsstrukturen auf das Unternehmensverhalten für den Bereich der Industrie der Bundesrepublik analysiert. Bei der Interpretation der Ergebnisse stehen sich zwei Positionen gegenüber: der auf dem methodologischen Individualismus aufbauende verhaltenstheoretische Ansatz zur Erklärung institutioneller Veränderungen (Neuer Institutionalismus) und der evolutionstheoretische Ansatz zur Erklärung gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen und Veränderungen (Institutioneller Wandel) aus eigentumstheoretischer Sicht.
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