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Thorsten Keiser beschäftigt sich in vergleichender Perspektive mit der Suche deutscher und italienischer Juristen nach einer regimekonformen Eigentumsgestaltung während der Diktaturen. Diese sollte eine Vermittlung zwischen autoritär definierter 'sozialer' Bindung und der Nutzung wirtschaftsfördernder Potentiale privatnützigen Eigentums darstellen. Der Autor zeigt, wie sich trotz einer gemeinsamen, durch politischen Antiliberalismus und methodischen Antiformalismus konstituierten Ausgangsbasis, in Nationalsozialismus und Fascismo unterschiedliche Ansätze herausbilden konnten: einerseits eine…mehr

Produktbeschreibung
Thorsten Keiser beschäftigt sich in vergleichender Perspektive mit der Suche deutscher und italienischer Juristen nach einer regimekonformen Eigentumsgestaltung während der Diktaturen. Diese sollte eine Vermittlung zwischen autoritär definierter 'sozialer' Bindung und der Nutzung wirtschaftsfördernder Potentiale privatnützigen Eigentums darstellen. Der Autor zeigt, wie sich trotz einer gemeinsamen, durch politischen Antiliberalismus und methodischen Antiformalismus konstituierten Ausgangsbasis, in Nationalsozialismus und Fascismo unterschiedliche Ansätze herausbilden konnten: einerseits eine radikal antipositivistische Richtung unter dem Einfluß Carl Schmitts in Deutschland, andererseits eine strukturelle Rückkehr zum hergebrachten Muster der liberalen Kodifikation in Italien, die lediglich durch funktionale Korrekturen abgefangen werden sollte. Erklärt wird dieses Ergebnis mit in Deutschland und Italien unterschiedlichen Ausformungen einer antibürgerliche Impulse umfassenden Kritik am sogenannten 'juristischen Formalismus', die wiederum auf verschiedene Gewichtungen von Staat und Volksgemeinschaft als integrative, mit mythischen Tiefenschichten korrespondierende Bezugspunkte der nationalsozialistischen bzw. faschistischen Rechtsordnung zurückzuführen sind. Diese Dissertation wurde mit dem 'Werner-Pünder-Preis' der Vereinigung der Freunde der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität ausgezeichnet. Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt, Heidelberg und Bologna; 2003 Master in Comparative, European and International Legal Studies (EUI-Florenz); 2005 Promotion; seit 2005 Referendar beim Landgericht Frankfurt am Main.

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