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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie und Strafvollzug, Note: 14 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug), Veranstaltung: Seminar der juris. Fakultät: "Besonderheiten des Jugendstrafrechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Prüfung der Schuldfähigkeit unterliegt einer Vorgehensweise, die sich das Wissen und die Sachkenntnis der Bereiche der Juristerei und der Psychiatrie zu Nutze machen muss. Diese Interdisziplinarität kann dann gewinnbringend sein, wenn man z.B. einen Einblick in…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie und Strafvollzug, Note: 14 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug), Veranstaltung: Seminar der juris. Fakultät: "Besonderheiten des Jugendstrafrechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Prüfung der Schuldfähigkeit unterliegt einer Vorgehensweise, die sich das Wissen und die Sachkenntnis der Bereiche der Juristerei und der Psychiatrie zu Nutze machen muss. Diese Interdisziplinarität kann dann gewinnbringend sein, wenn man z.B. einen Einblick in die Arbeitsweisen des jeweils anderen Gebietes hat, wenn man sein Bewußtsein für die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit schärft und aus den Erfahrungen - positiv wie negativ - seinen Nutzen zieht. Das Anliegen dieser Arbeit soll es sein, die Verfahrensweise eines Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung Jugendlicher unter dem besonderen Augenmerk der Prüfung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit darzustellen, so z.B. die Aufgaben der Gutachter und die Grenzen ihrer Tätigkeit. Verbunden damit sind Probleme, die sich aus der bereits angesprochenen Interdisziplinarität ergeben. Auf dieses Problemfeld soll hier u.a. näher eingegangen werden, um - wie zuvor erwähnt -, alle Beteiligten an diesem Prozess der Prüfung der Schuldfähigkeit Jugendlicher zu sensibilisieren. In diesen Kontext werden relevante Gesichtspunkte aus der Reformdiskussion zur Novellierung des JGG aufgegriffen und eingearbeitet. Im Hinblick auf die Bearbeitung des Themas werden jegliche andere Aspekte der Sachverständigentätigkeit, z.B. Beauftragung zur Gutachtenerstellung durch Privatpersonen, Prognosebegutachtung, Gutachten zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen etc., außer Acht gelassen. Der geschichtlichen Einbettung der Forensischen Psychiatrie wird zu Beginn der Ausarbeitung Platz eingeräumt, da man nie nur das Heute, sondern immer auch die Ursprünge einer Wissenschaft betrachten sollte. Dadurch kann u.U. ein Verständnis dafür entstehen, warum Dinge heute so sind wie sie sind bzw. die Einsicht der Notwendigkeit erwachsen, Regeln, Vorschriften, Abläufe etc. den veränderten Bedingungen anzupassen oder Neuerungen auf den Weg zu bringen. Im Zuge der Literaturrecherche ergaben sich vielseitige Ansatzpunkte, die im Zusammenhang mit diesem Thema hätten besprochen werden können. So nimmt z.B. in der heutigen Zeit die Begutachtung Jugendlicher nichtdeutscher Herkunft mit eigenständigen Abläufen, Problemen und Fehlerquellen einen immer bedeutenderen Anteil ein. Auf diesen, für sich schon umfangreichen Aspekt, soll in dieser Ausarbeitung nicht näher eingegangen werden. [...]

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