Akademische Arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt dieser kritischen Analyse steht eine genaue Untersuchung von zwei Möglichkeiten, aus der Immobilie im Alter eine Rente zu beziehen. Sie beschäftigt sich daher mit der Leibrente aus Immobilien und dem amerikanischen Reverse Mortgage. Nach einer Eingliederung der Immobilie in das System der Altersvorsorge und einer kritischen Analyse von Vor- und Nachteilen der Immobilie in Kapitel , werden in Kapitel 1 und 2 die beiden Modelle Leibrente und Reverse Mortgage kritisch betrachtet. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufgabe, möglichst alle wesentlichen Aspekte von Leibrente und Reverse Mortgage dar-zustellen und kritisch zu hinterfragen. In Kapitel 3 werden abschließend die wesentlichen Unterschiede von Leibrente und Reverse Mortgage dargestellt. Abschließend erfolgt in Kapitel4 eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse. Der Aufbau von Immobilienvermögen besitzt bei vielen Menschen einen hohen Stellenwert im Rahmen der Altersvorsorge. Neben den Vor- und Nachteilen der Nutzung einer Immobilie bis zum Lebensende und der Option des Verkaufs der Immobilie und Anlage des Verkaufserlöses ist die Leibrente die dritte wesentliche Nutzungsmöglichkeit. „Wer kurz vor der Rente steht, hat meist nicht mehr viel Zeit, um Alternativen zu finden. Da scheint der Ausweg, aus der eigenen Immobilie Kapital zu schlagen, plausibel.“ Eine Definition von Leibrente ist wie folgt: „Leibrenten sind kontinuierlich und in gleicher Höhe wiederkehrende Bezüge (inflationsbedingte, vertraglich vereinbarte Erhöhungen sind dabei unerheblich), die auf das Leben einer bestimmten Person bzw. Personengemeinschaft bezogen sind und mit deren Tod enden. Leibrenten entstehen u.a. durch den Verkauf einer Immobilie gegen Zahlung einer Leibrente.“ Der Begriff „… „Leib“ bedeutet althochdeutsch „Leben“…“ und verdeutlicht, dass die Bezüge, die ein Eigentümer in der Form einer Leibrente erhält, an die Lebensdauer der Bezugsperson gebunden sind. Mit dem Tod erlischt die Zahlungsverpflichtung auf Grund der Leibrente.