Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät - Kriminologisches Institut), Veranstaltung: Neuere Entwicklungen in der Jugendkriminalität und im Jugendstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im JGG und im Erwachsenenstrafrecht spielen die Heranwachsenden (18 bis 21-Jährigen) eine gesonderte Rolle. Ob sie nach einem Tatverdacht nach dem JGG oder dem StGB behandelt werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Angesichts scheinbar gestiegener Tatverdächtigenzahlen (auch) in der Gruppe der Heranwachsenden und spektakulär aufbereiteter Straftaten Einzelner, werden Stimmen laut, die eine generelle Hereinnahme von Heranwachsenden in das Erwachsenenstrafrecht fordern. Diese Forderungen werden durch Gutachten und Stellungnahmen verschiedener Experten gestützt bzw. angegangen. Die Diskussion um die Hereinnahme der 18 bis 21-Jährigen ist gleichzeitig ein Diskurs über den im JGG verankerten, zentralen Erziehungsgedanken und die Frage nach der Erziehbarkeit dieser besonderen Gruppe. Zwar lässt sich die Diskussion um die Reform des JGG nicht ganz von der Frage nach der Behandlung der Heranwachsenden trennen, jedoch spielt sie in dieser Arbeit eine untergeordnete Rolle. Um die Aktualität der Diskussion zu treffen, wurden für die Arbeit überwiegend aktuelle Beiträge, Aufsätze sowie Veröffentlichungen aus Politik und Wissenschaft herangezogen.