12,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: ePub

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Rehabilitationswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der strafrechtlichen Definition versteht man unter Jugendkriminalität Straftaten, die von strafmündigen Personen begangen wurden, welche zur Tatzeit 14 aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche) bzw. 18 aber noch nicht 21 Jahre alt waren (Heranwachsende). Dabei ist zu beachten, dass es nicht die Jugendkriminalität gibt, da sehr unterschiedliche Tatmuster und deren Bedeutung auftreten können.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Rehabilitationswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der strafrechtlichen Definition versteht man unter Jugendkriminalität Straftaten, die von strafmündigen Personen begangen wurden, welche zur Tatzeit 14 aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche) bzw. 18 aber noch nicht 21 Jahre alt waren (Heranwachsende). Dabei ist zu beachten, dass es nicht die Jugendkriminalität gibt, da sehr unterschiedliche Tatmuster und deren Bedeutung auftreten können. Bewertungen von Handlungen als kriminell sind abhängig von wandelbaren und sich verändernden Normen und Erwartungen der Gesellschaft. Überdies gibt es verschiedene Ebenen der Wahrnehmung der Jugendkriminalität. Da wären zunächst die prinzipiell strafrechtsrelevanten Handlungen, bei denen es jedoch auch vorkommen kann, dass sie gar nicht angezeigt, also nicht als kriminell wahrgenommen werden, oder aber einer Überbewertung ausgesetzt werden. Weiterhin gibt es die polizeilich registrierte Jugendkriminalität, welche die Tatverdächtigenzahlen wiedergibt, und die abgeurteilten oder verurteilten Straftaten. (vgl. Kastner / Sessar 2001) Die öffentliche Vorstellung von Jugendkriminalität wird wesentlich durch öffentliche Debatten und Medien beeinflusst. Die laufende Diskussion in den Medien über Regeln und Normen, über soziale Erwartungen, wie sich Jugendliche zu verhalten haben, um diesen zu entsprechen, sowie darüber, was als jugendliches Fehlverhalten gilt, führt zu einer veränderten Aufmerksamkeit gegenüber Jugendlichen, zu Schwankungen in der Kriminalitätsfurcht sowie zu veränderter Anzeigebereitschaft. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die polizeilich registrierte Jugendkriminalität und beeinflusst die Schwerpunktsetzungen der Kriminalitätskontrolle. Auf der Hand liegt, dass verstärkte oder verringerte Polizeikontrolle zu veränderten Tatverdächtigenzahlen führt. (vgl. Kastner / Sessar 2001) Fraglich ist jedoch, warum gerade die Jugendkriminalität im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht. Auffällig ist nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder der Enquete- Kommission der Hamburger Bürgerschaft schon die Stigmatisierung durch den Begriff „Jugendkriminalität“, der meist auch noch mit einem bestimmten Handlungsmuster, häufig dem von Gewaltdelikten, verbunden und am Persönlichkeitsmerkmal Alter festgemacht wird. Bezeichnungen wie Männer- oder Erwachsenenkriminalität werden demgegenüber gar nicht erst benutzt und es gibt auch keine typische Erwachsenenkriminalität, wohingegen oft von typische Jugendkriminalität ausgegangen wird. [...]