Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Pädagogik - Wissenschaftstheorie, Anthropologie, Note: 1,0, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit Übergangsritualen. Anhand des Einbürgerungsverfahrens von Ausländern in Deutschland soll das Schema der Übergangsrituale erläutert werden, sowie eine Analyse des gewählten Übergangsrituals erfolgen. Die Definition dieses stützt sich auf die Untersuchung und Einteilung von Arnold van Gennep, der 1909 in seinem Hauptwerk „Übergangsrituale“ die Dreiphasenstruktur dieser Rituale erkannte und darstellte. Des Weiteren beziehe ich mich dabei auf Victor Turner, der die Zwischenphase des Übergangsrituals genauer untersuchte, den sogenannten Zustand der Liminalität. Migration ist „einer der Megatrends des 21. Jahrhunderts“ und da es in Deutschland vor allem durch die Flüchtlingswellen im 21.Jahrhundert ein aktuelles Thema ist, wird sich die folgende Arbeit um den Aspekt der Einbürgerung von Migranten drehen (Steller 2012: 177). Da die deutsche Rechtslage für die vollständige Integration und gesellschaftliche und politische Teilhabe das Erlangen der Staatsbürgerschaft vorsieht, soll dieser Prozess genauer untersucht und anhand des Schemas von Arnold van Gennep eingeordnet und bezugnehmend analysiert werden. Das Einbürgerungsverfahren ist kein typisches und in sich geschlossenes Übergangsritual, dennoch lassen sich zahlreiche Merkmale dessen erkennen, die in der Analyse dargelegt werden. Besonders die Einbürgerungsfeier als rituelle Zeremonie mit ihren zahlreichen Elementen und Symbolen möchte ich als Schwerpunkt herausgreifen und detailliert analysieren. Die Einbürgerung ist als politische Maßnahme und gleichzeitig Subjekt des öffentlichen Diskurses, sowie für den Neubürger als eine persönliche, „integrationsrelevante Dimension“ (Wunderlich 2005: 14) zu verstehen. Beim Einbürgerungsverfahren handelt es sich außerdem um eine Zeremonie, und der Zweck von Zeremonien ist nach Durkheim, „bestimmte Ideen und Gefühle zu erwecken, die Gegenwart an die Vergangenheit zu binden, das Individuum an das Kollektiv“ (1994: 509).