Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Keck/Mithouard-Entscheidung ging als viertes Grundsatzurteil im Bezug auf die Warenverkehrsfreiheit in die Geschichte der Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes ein. Nachdem der EuGH im Jahre 1974 in seiner Dassonville-Entscheidung den Begriff der Maßnahme gleicher Wirkung des Art. 30 EWGV sehr weit ausgelegt hatte und damit jede nationale Maßnahme angreifbar machte, die auch nur indirekt oder eventuell den freien Warenverkehr behindert, dann in den Jahren 1979 und 1987 mit seinen Urteilen zu den Fällen Cassis de Dijon und zum deutschen Reinheitsgebot zwar Ausnahmen festlegte, das Urteil aber im Grundsatz bestätigte, korrigierte er seine bisherigen Rechtssprechungsprinzipien mit dem Urteil Keck erheblich und schränkte den Begriff der Maßnahme gleicher Wirkung wieder ein. Einige Beobachter sprachen zu dieser Zeit sogar von einer Revolution. Aufgrund der Bedeutung dieses Urteils für die Rechtssprechung in Europa, wird dieses im Folgenden vorgestellt. Hierbei wird zunächst der Ausgangsachverhalt dargestellt, um dann die Entscheidung des EuGH, sowie die Gründe dafür darzustellen. Darauf folgend soll dann dargestellt werden, wo in der Rechtssprechung das Urteil einzuordnen ist und was sich durch diese Kehrtwende des EuGH geändert hat. Nachdem dann die Verfeinerung der Keckformel durch die Folgerechtsprechung diskutiert wird, wird abschließend auf die Implikationen, die dieses Urteil für die europäische Gemeinschaft hat, eingegangen.
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