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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 15 Punkte (sehr gut), Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Fachbereich Neueste Geschichte), Veranstaltung: Seminar: Grundzüge der Geschichte der DDR, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] In dieser Arbeit soll die Entwicklung der Allgemeinbildenden Schulen in der DDR im Vergleich zu denen der BRD nachgezeichnet werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem größten Unterschied zum Westdeutschen Schulmodell, nämlich dem hohen Stellenwert des berufsvorbereitenden, polytechnischen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 15 Punkte (sehr gut), Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Fachbereich Neueste Geschichte), Veranstaltung: Seminar: Grundzüge der Geschichte der DDR, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] In dieser Arbeit soll die Entwicklung der Allgemeinbildenden Schulen in der DDR im Vergleich zu denen der BRD nachgezeichnet werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem größten Unterschied zum Westdeutschen Schulmodell, nämlich dem hohen Stellenwert des berufsvorbereitenden, polytechnischen Unterrichts in den allgemeinbildenden Oberschulen der DDR. Dieser soll hier im ideologischen und praktischen Kontext der DDRBildungspolitik näher beleuchtet und bewertet werden. In einer quellenkundlichen Arbeit mit relativ beschränkten Anspruch wie dieser kann leider nicht jede These auf ihre hundertprozentige Stic hhaltigkeit überprüft werden. Dazu fehlt allein schon der Zugang zu den Quellen. Deshalb stützen sich die Aussagen dieser Arbeit hauptsächlich auf Gesetzestexte, Lehrpläne und andere rechtlich relativ unanfechtbare Quellen, da die Gefahr von Propaganda oder Verzerrung der Wirklichkeit hier relativ gering erscheint.. Für die Betrachtung der intentionellen Unterschiede der beiden deutschen Bildungssysteme waren besonders das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. Mai 1949 mit den Änderungen vom 12. Mai 1969, die „Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 7. Oktober 1949 und 6. April 1968 sowie das „Familiengesetzbuch der DDR“ in der Fassung vom 20.Dezember 1965 hilfreich. Als grundlegende Gesetzestexte beschreiben sie den Anspruch der jeweiligen Staatsform an die Erziehungs/Bildungspolitik in eindrucksvoller Form und sind dadurch, dass politische Handlungen in einer Demokratie verfassungstreu sein sollten, Quellen von deren praktischer Umsetzung ,zumindest bedingt ausgegangen werden kann. Eine interessante Interpretationen der bildungspolitischen Ziele der BRD zeigt der „Strukturplan für das Deutsche Bildungswesen“, der 1970 vom Deutschen Bildungsrat verfasst wurde, um die Notwendigkeit der schulischen Chancengleichheit noch einmal vor Augen zu führen. Auf DDR-Seite zeigen die „Aufgabenstellungen des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ“, welche 1969 in der Deutschen Lehrerzeitung erschienen, die Vorstellungen der DDR-Führung zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung in der DDR auf. [...]