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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Das Arbeitsrecht stellt klare Rechtslinien für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber dar. Mit anderen Worten gesagt, das Arbeitsrecht hat die Aufgabe, die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer – den Parteien des Arbeitsrechts zu regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Das Arbeitsrecht stellt klare Rechtslinien für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber dar. Mit anderen Worten gesagt, das Arbeitsrecht hat die Aufgabe, die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer – den Parteien des Arbeitsrechts zu regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönlichen Arbeitsleistung sowie auch mit seinem individuellen Arbeitswunsch und seinen Arbeitsvorstellungen. In der Praxis werden Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten aufgrund der Unterschieden dieser persönlichen Arbeitsleistungen, individuellen Arbeitswünschen und –vorstellungen oft verhandelt. Diese gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber zeigen deutlich, wie hoch die praktische Bedeutung des Arbeitsrechts ist. Das Arbeitsrecht kann in drei Bereiche aufgeteilt werden: * Individualarbeitsrecht: Dies betrifft die Beziehungen des einzelnen Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber und seinen Kollegen. * Kollektives Arbeitsrecht: Regelt die Beziehungen der unselbständigen Arbeitnehmer als Kollektiv zum Arbeitgeber bzw. den Arbeitgebern als Kollektiv. Hierhin gehören z. B. das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen und das Arbeitskampfrecht. Letzteres ist gesetzlich kaum geregelt, ist fast ausschließlich Richterrecht. * Arbeitsschutzrecht: Hierunter wird die Gesamtheit der Rechtsnormen gefasst, die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Staat begründen, Gefahren zu verhindern oder zu beseitigen, die dem Arbeitnehmer durch die Arbeit drohen. In der folgenden Arbeit möchten wir über die bedeutenden rechtlichen Voraussetzungen des Individualarbeitsrechts, d. h. über die rechtlichen Arbeitsbeziehungen des einzelnen Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber und seinen Kollegen in Deutschland sowie auch über die Rechten und Pflichten der Parteien des Arbeitsrechts in Frankreich diskutieren, und eine vergleichende Analyse zwischen dem deutschen und französischem Arbeitsrecht durchführen. [...]