Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Filmwissenschaft, Note: 1,7, Universität zu Köln (Institut für Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft), Veranstaltung: Proseminar III, Einführung in den Horrorfilm , Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es ‘Eine Zensur findet nicht statt’. Angesichts der Tatsache, daß “die BRD […] das einzige Land der Welt [ist], in dem Gewaltdarstellungen in Massenmedien durch allgemeine Strafgesetze verboten sind.“, scheint die Realität jedoch häufig anders. Filme werden indiziert oder verboten. Genres, wie der Horrorfilm, die extreme Gewalt implizieren, sind davon besonders stark betroffen. Trotz des bestehenden Zensurverbotes gibt es in Deutschland scheinbar ein Zensurproblem. Die im GG eingeräumte Freiheit wird durch andere Gesetze eingeschränkt, eine Reihe von Institutionen zensiert mit dem Argument, die Zuschauer ‘beschützen zu wollen’ Filme und andere Medien. Gestützt durch die Argumente von Jugendschützern, der Medienwirkungsforschung, besorgter Eltern und Interessengruppen, kontrolliert der Staat so systematisch den Medienbereich und legt die bestehende Gesetzgebung dabei oftmals weitest möglich aus. Doch wie funktioniert dieser Mechanismus? Wie wird Zensur definiert und warum wird in Deutschland trotz eines gesetzlichen Zensurverbotes zensiert? Welche Gesetze schränken die Freiheiten in Artikel 5 GG ein und wann werden sie angewandt? Welche Institutionen spielen hierbei eine Rolle? Welche Auswirkungen hat Zensur auf den Medienbereich und den Film im Besonderen? Die folgende Hausarbeit soll die Zensurproblematik in Deutschland einer kritischen Betrachtung unterziehen. Dabei soll zunächst der Begriff der Zensur definiert und eingegrenzt werden. Danach wird ein grober Überblick über die Zensurgeschichte gegeben, um dann die Gesetzeslage in Deutschland, sowie die kontrollierenden Institutionen im Bereich des Films näher zu betrachten. Schließlich werden am konkreten Beispiel des Films Evil Dead die Anwendung des §131 und die damit verbundene Zensur, sowie einige Argumente von Zensurbefürwortern und -gegnern beschrieben, bevor mit Blick auf aktuelle Gesetzesänderungen und auf die Bedeutung von Zensur für das Genre des Horrorfilms ein (vorläufiges) Fazit gezogen wird. Aufgrund der Komplexität der Thematik kann und soll nur ein kritischer Blick gewagt werden und die Frage nach einer Lösung des (Zensur-)Problems wird keiner endgültigen Beantwortung zugeführt werden.