Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Germanistik - Semiotik, Pragmatik, Semantik, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (germanistische Sprachwissenschaften ), Veranstaltung: Fremd- und Lehnwörter im Deutschen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit wird die Rechtssprache als solche analysiert, ins besondere die Erweiterung des Wortschatzes zum einen in rechtlicher Sicht und zum anderen in allgemeiner Sicht. Die gliedernde Fragestellung, ist, auf welche Weise sich die Wortschatzerweiterung der Rechtssprache in frühneuhochdeutscher Zeit ausgeprägt hat und auf Grund welcher Einflüsse es dazu kam, dass bis zum heutigen Zeitpunkt die Rechtssprache sowohl als „Fachsprache“, als auch auf allgemeinsprachlicher Ebene genutzt wird? Dabei erscheint es notwendig mit einem geschichtlichen Abriss zu beginnen und einer Periodisierung (Kap. 2.1), um die einschlägigen sozialen und politischen Gegebenheiten herauszufiltern, die vor allem die Entlehnungen fremder Begriffe beeinflusst haben. Meine Grundannahme ist, dass der Sachsenspiegel, der im Hochmittelalter entstand, die deutsche Rechtssprache vereinheitliche und in Richtung Gemeinwortschatz öffnete, womit dieser schon früh sowohl den Ausgleichsprozess zwischen dem juristischen und allgemeindeutschen Wortschatz förderte, als auch dazu beitrug, die regionalen Unterschiede zu überbrücken. Dieser Prozess lässt sich nach Schmidt-Wiegand auf drei Ebenen des Rechtswortschatzes differenzierter betrachten (Kap. 2.3) und ist in seiner Rezeption und Aneignung im Allgemeinwortschatz von unterschiedlicher Qualität. Dies soll im folgenden gezeigt werden. Als Abschluss dieser Arbeit dient zudem ein geschichtlicher Ausblick auf die Zeit zu Beginn des bürgerlichen Zeitalters, in der, unter dem Einfluss bestimmter gesellschaftlicher Schichten, die Rechtssprache sich weiten Kreisen der Bevölkerung öffnet und sich auf eine Weise verändert, die uns in der heute gebräuchlichen Form noch begegnet.