Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits seit längerer Zeit ist die Vergütung von Vorständen Gegenstand öffentlicher und akademischer Diskussionen. Darüber hinaus steht auch die Arbeit von Aufsichtsräten und damit einhergehend ihre Vergütung, nicht erst seit dem Wirecard-Skandal immer mehr im Fokus. Angetrieben durch den schnellen Anstieg der Vorstandsvergütung in den letzten Jahrzehnten hat sich sogar ein eigener Forschungsstrang um diese Thematik gebildet. Als Reaktion darauf stieg die Anzahl an nationalen Gesetzen, die sich auf die Vergütung von Vorständen beziehen. Eine Gruppe dieser Regelungen ermöglicht es den Anteilseignern der Unternehmen, an der Vorstandsvergütung mitzuwirken. Dabei wird ihnen in Form der Hauptversammlung das Recht eingeräumt über die Vergütungssysteme abzustimmen und dementsprechend werden diese Regelungen unter dem Namen Say on Pay klassifiziert. Das erste Say on Pay-Gesetz wurde bereits im Jahre 2002 in Großbritannien verabschiedet und verpflichtete erstmals die börsengehandelten Unternehmen jährlich eine Vergütungspflicht anzufertigen, über den die Hauptversammlung abzustimmen hat. In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung dieser Regelungen immer weiter gestiegen, bis sich sogar die Europäische Union (EU) im Rahmen der zweiten europäischen Aktionärsrechterichtlinie (2. ARRL) 2017/828 vom 17. Mai 2017 dem Thema angenommen und für eine Mindestharmonisierung der bis dato national unterschiedlichen ausgestalteten Say on Pay-Regelungen entschieden hat.