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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union hat sich im Laufe ihres Integrationsprozesses zunehmend in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens verankert. Eine Idee die sich zunächst in zwischenstaatlichen Dimensionen bewegte, erstreckt sich mittlerweile bis in alle erdenklichen Politikzweige des europäischen Mehrebenensystems. 1 Die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess stellt schon seit geraumer Zeit keine rein außenpolitische…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union hat sich im Laufe ihres Integrationsprozesses zunehmend in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens verankert. Eine Idee die sich zunächst in zwischenstaatlichen Dimensionen bewegte, erstreckt sich mittlerweile bis in alle erdenklichen Politikzweige des europäischen Mehrebenensystems. 1 Die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess stellt schon seit geraumer Zeit keine rein außenpolitische Domäne mehr dar, sondern erfasst nahezu alle Politikbereiche und verfügt über weitreichende Kompetenzen, die bedeutende Auswirkungen auf die innenpolitische Struktur der Mitgliedstaaten haben. Sie tangiert nicht nur die inhaltliche Politikgestaltung, sondern beeinflusst auch die institutionelle und prozeduale Dimension staatlicher Politik, insbesondere der föderal verfassten Staaten wie die der Bundesrepublik Deutschland. Infolgedessen hat sich damit auch die innenpolitische Kompetenzverteilung der Mitgliedstaaten verschoben, die meist mit einer Veränderung ihrer Handlungsfähigkeit einhergeht. In den Römischen Verträgen von 1957 wurden erstmals nationale Kompetenzen auf die europäische Ebene übertragen, in der jedoch die politische Innenarchitektur der Mitgliedstaaten bis zum Maastrichter Vertrag 1992 weitgehend unberücksichtigt blieb. Der Bund verfügte über die Option, Kompetenzen zu übertragen die gewöhnlich der Verantwortung der Bundesländer unterlagen, jedoch keiner Zustimmung dieser bedurften. 2 Diese umfassen die Bereiche Kultur, Medien, Bildung, Umwelt, Gesundheit, Forschung und die regionale Strukturpolitik. Da in diesen Bereichen etliche Kompetenzen auf die EU übertragen worden sind, unterlagen die Bundesländer infolgedessen einer Beschränkung ihres landespolitischen Gestaltungsfreiraums. 3 Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die deutschen Bundesländer die Frage nach Mitgestaltungsmöglichkeiten auf Bundes- und auf europäischer Ebene, um den bisherigen Verlust an Kompetenzen im Kontext der europäischen Integration zu kompensieren. 4 Bedeutende Schritte in diese Richtung wurden mit den Verträgen von Maastricht und der Reform des Art. 23 GG eingeleitet. [...]