Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Hochschule für angewandte Wissenschaften Anhalt in Köthen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Schaffung der Anlageklasse der Real Estate Investment Trusts (REITs) in den USA im Jahre 1960 hatte den Zweck, privaten Kapitalanlegern die Möglichkeit zu geben, in große Immobilienportfolios zu investieren, um so einen Anstoß zur individuellen privaten Altersvorsorge zu geben und soziale Absicherung zu ermöglichen. Als im Jahr 1958 die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank und die Bayerische Vereinsbank das Internationale Immobilien-Institut AG gründeten, war das Ziel der Unternehmung, eine Fondsstruktur zu schaffen, mit der Kleinanleger wirtschaftlich am Immobilieneigentum beteiligt werden konnten. Damit überschneidet sich die gesetzgeberische Motivation der REITs mit denen der Offenen Immobilienfonds. Ein Offener Immobilienfonds bietet einem weiten Anlegerkreis die Möglichkeit, Vermögen und Sparbeiträge nach dem Grundsatz der Risikomischung in Immobilien anzulegen. Die Vielzahl der Immobilien mit unterschiedlichen Größen, Nutzungsarten und Mietern an zahlreichen Standorten verhalfen den Offenen Immobilienfonds in der Vergangenheit zu einer stabilen Wertentwicklung. Aus diesem Grund wird in Deutschland die Diskussion um die Einführung der REITs häufig mit der Frage verknüpft, ob dieses gesetzgeberische Ziel nicht bereits erreicht sei und neben den Offenen Immobilienfonds keine Notwendigkeit für die steuerbefreite Immobilien AG bestehe. Ungeachtet dessen hat sich die deutsche Bundesregierung am 21. März 2007 im Zuge der Internationalisierung der Finanzmärkte rückwirkend dazu entschieden, die Anlageklasse des Real Estate Investment Trusts in Deutschland zum 1. Januar 2007 einzuführen. Darum ist zu beurteilen, ob es sich um eine reine Anpassung an internationale Märkte handelt, um nicht "dauerhaft ins Hintertreffen zu geraten", wie es die Bundesregierung in ihrer Erklärung zum REIT-Gesetz darstellt und ob beide Anlageformen parallel nebeneinander existieren sollen und können.
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