Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Kleinstkapitalgesellschaften unterlagen bislang umfangreichen Regelungen bezüglich der Rechnungslegung, welche in der Vierten EG-Richtlinie verankert waren. Die Anwendung der dadurch erforderlichen Vorschriften im Sinne der §§ 264 ff. HGB wurde von den Kapitalgesellschaften aufgrund ihrer geringen Unternehmensgröße überwiegend als Belastung wahrgenommen. Um diesem Umstand gegenzusteuern, wurde im März 2012 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union die Micro-Richtlinie verabschiedet. Es wurde den EU-Mitgliedstaaten dadurch die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Kleinstkapitalgesellschaften von einzelnen Rechnungslegungspflichten zu befreien. Die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht erfolgte bereits am 27.12.2012 mit der Verkündung des MicroBilG im BGBl. und dessen Inkrafttreten am 28.12.2012. Mithin sollen die eingeführten Erleichterungen insbesondere zu einem verringerten Verwaltungsaufwand führen. Konkret können Kleinstkapitalgesellschaften, Erleichterungen in Bezug auf deren Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten in Anspruch nehmen. Die tatsächliche Umsetzung durchführbarer Erleichterungen in das HGB blieb jedoch deutlich hinter zunächst diskutierten Möglichkeiten zurück. Beispielsweise wurde der im Referentenentwurf vorhandene Vorschlang zum Wegfall von Rechnungsabgrenzungsposten verworfen. Die Gesetzesinitiative zur Entlastung von Kleinstkapitalgesellschaften erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass bereits im Rahmen des BilMoG Einzelkaufleute bei der Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte nach §§ 241a, 242 Abs. 4 HGB von der Pflicht zur Buchführung und der Aufstellung von Jahresabschlüssen befreit wurden. Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst ein Überblick über die ins HGB implementierte Systematik von größenklassenabhängigen Erleichterungen gegeben werden. Darauf aufbauend erfolgen eine Darstellung der sich ergebenden Änderungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften sowie eine Würdigung im Hinblick auf praktische Probleme und inhaltliche Mängel des MicroBilG.