Document from the year 2010 in the subject Law - Civil Action / Lawsuit Law, , language: Czech, abstract: Die Grundlage des Konkursrechts am Anfang der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bildete das Gesetz Nr. 328/1991 Slg., über den Konkurs und Ausgleich, welches am 1. Oktober 1991 in Kraft trat. Dieses wurde vielmals novelliert und ergänzt, jedoch von der Rechtstheorie und -praxis systematisch kritisiert. Die ständigen Novellierungen zeigten sich als unzureichend, denn sie betrafen nur einige (in manchen Fällen marginale) Teilfragen, ohne eine Konzeptionslösung zu finden. Infolge dessen erfüllten sie nicht die Erwartungen, welche ihre Erlassung begleiteten, oder sie hatten nur begrenzte positive Folgen. Die tschechische Rechtsordnung konnte auf die modernen Trends der Entwicklung des Konkursrechts also nur beschränkt reagieren. Sie ermöglichte die Errichtung der Gläubigerorgane, jedoch die Regelung der Beziehungen dieser Organe zu anderen Prozesssubjekten schwankte. Sie ermöglichte weiter, dass der Betrieb des Bankrotteurs Unternehmens nach der Konkurseröffnung nicht eingestellt werden musste, ohne dass es sich jedoch um eine selbständige Art der Bankrottlösung handelte. Die Regelung dieser Frage nur im Rahmen des Konkurses führte im Gegenteil zum Präferieren von Forderungen, die mit dem Betrieb des Bankrotteurs Unternehmens (als Masseforderung) zusammenhängen, und wirkte gegen die Befriedigung von Forderungen anderer (Konkurs)Gläubiger. Die neuen Arten der Bankrottlösung aufgrund des Sanierungsprinzips erschienen in der Rechtsordnung nicht. Das tschechische Konkursrecht reagierte nicht ausreichend auf moderne Entwicklungstrends und es kam zu einem bestimmten Rückstand hinter den Bedürfnissen der wirtschaftlichen Entwicklung, sowie zur Abweichungen von vergleichbaren Rechtsordnungen. Die Nichtanpassung der allgemeinen Entwicklung wurde von objektiven Faktoren, vor allem von Faktoren ökonomischer Natur abhängig gemacht. Die Fehler in der damaligen Rechtregelung wurden durch die Unterbrechung der Rechtskontinuität in der Rechtsentwicklung erläutert. Die Rechtsregelung des Konkursrechts aus Anfang der neunziger Jahre wurde für eine unzureichende Regelung betrachtet, welche auf ökonomische und gesellschaftliche Anforderungen auf entsprechende Art und Weise nicht reagierte. Juristisch gesehen, war sie auch in manchen Hinsichten problematisch.
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