Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Möchte eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie etwa ein Landkreis, eine Gemeinde etc. einen Auftrag erteilen, zum Beispiel für Bauleistungen, für eine Lieferung oder für bestimmte Dienstleistungen, so gilt wie immer, wenn diese Körperschaften handeln, dass sie sich bei der Auftragsvergabe an gewisse Regeln zu halten haben. Diese Regeln gelten speziell für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das ist dem Umstand geschuldet, dass sie im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Akteuren nicht mit eigenen Finanzmitteln wirtschaften, sondern das Geld der Bürger ausgeben. Hierbei soll dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit möglichst weitgehend Rechnung getragen werden. Daher haben die öffentlichen Körperschaften bei der Auftragsvergabe eine Vielzahl von Regeln zu beachten, damit diese fair und transparent verläuft und der geeignetste, das heißt der beste Anbieter, den Zuschlag bekommt. Den Rahmen, in dem sich die öffentlichen Körperschaften hier bewegen, bezeichnet man als das Vergaberecht
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