Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: gut, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Soziologie und Sozialpsychologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Gesellschaft, und die Auseinandersetzung mit dieser, hat seinen Ursprung in vorchristlicher Zeit bei den alten Griechen. Seit dieser Zeit wurden verschiedene Definitionsansätze gegeben. Von Platon und Aristoteles ausgehend bis zu dem Beginn der bürgerlichen Revolutionen, und darüber hinaus, wurde über die Gesellschaft kontrovers diskutiert. Daraus lässt sich erkennen, dass eine eindeutige Definition des Begriffes sehr schwer möglich ist. Dies liegt zum einen daran, dass sich eine Gesellschaft entwickelt und immer neue Einflüsse auf sie einwirken. Nach Nietzsche "ist nur das definierbar, was keine Geschichte hat" (Nietzsche, 1910, S. 373). Das gemeinsame Zusammenleben der Menschen erfordert die Beherrschung der "inneren und äußeren Natur" (Adorno & Horkheimer, 1956, S. 22). Mit "innerer Natur" ist die Triebkontrolle zu verstehen, die den Menschen zum Beispiel davon abhält, sich bei Hungergefühlen das nächstbeste Tier zu fangen und zu erlegen. War dies in den Anfängen der Menschheit noch alltäglich, so hat sich durch den Wandel von technischen Möglichkeiten und sozialer Verantwort eine Struktur gebildet, die diesen Trieb unterbindet. Die "äußere Natur" spiegelt die allgemeine Umwelt wider. Die Menschen haben gelernt, die natürlichen Ressourcen zu ihrem Vorteil zu verwenden. Anfangs noch einfacher Werkzeugbau, heutzutage Energiegewinnung und Lebensmittelversorgung. Auch die Sichtweise der Gesellschaftsmitglieder erfuhr, bedingt unter anderem durch Wechsel in den Staatsformen, eine Entwicklung. Die Fragestellung nach der Gesellschaft beinhaltet also auch immer die Rolle des Staates, der als Gegensatz zu der Gesellschaft gesehen wird. Dabei ist herauszustellen, dass der Staat eine von der Gesellschaft geschaffene Organisationsform darstellt. Die staatliche Ordnung bietet, mit Hilfe von künstlich geschaffenen Institutionen, die Befriedigung an gewissen Grundbedürfnissen. Dies kann zum Beispiel die Versorgung mit Bildung sein. Die Verhinderung von Selbstjustiz einhergehend mit der Gesetzgebung bietet den Gesellschaftsmitgliedern Sicherheit. Jeder Einzelne gibt dabei einen Teil seiner individuellen Freiheit auf, um geordneter und sicherer in der Gesellschaft zu leben. [...]
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