Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2022 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 2, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement (2. Lehrjahr) ist die sachliche und rechnerische Prüfung von Rechnungen ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Der Auszubildenden werden die notwendigen Kenntnisse im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorschriften vermittelt. Sie soll selbstständig, anhand der ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Eingangsrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen und gegebenenfalls bei Abweichungen die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Problems einleiten. Damit Unternehmer aus ihren Eingangsrechnungen die Vorsteuer ziehen können, müssen diese alle erforderlichen Pflichtangaben nach Umsatzsteuergesetz enthalten. Gemäß § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung die folgenden Angaben enthalten: Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers und Name und Anschrift des Leistungsempfängers und des Leistungserbringers. Nach der formellen Prüfung wird die Rechnung auf Sachlichkeit und rechnerischer Richtigkeit geprüft, indem man sich den Lieferschein und die Auftragsbestätigung zur Hand nimmt und diese mit der Rechnung abgleicht. Dabei ist es wichtig genau hinzuschauen und sorgfältig Schritt für Schritt vorzugehen. Die sachliche Prüfung ist für die erbrachte Leistung und die korrekte Abrechnung und bei der rechnerischen Prüfung schaut man sich den Preis laut AB und die Steuern genau an, gibt es noch weitere vereinbarte Rabatte oder Skonti werden diese natürlich auch geprüft.
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