Die Beiträge dokumentieren die Ergebnisse der Tagung. Die Verfasser forschen nach den Besonderheiten von Spezialmaterien, untersuchen, wo Differenzierungen gerechtfertigt sind, und zeigen, wo andererseits durch Rückbesinnung auf allgemein-privatrechtliche Grundsätze verlorengegangene (oder -geglaubte) Einheit wiederhergestellt werden könnte. Daraus entsteht ein facettenreiches Bild der Möglichkeiten und Grenzen, unter denen sich heute die Wertungseinheit im Privatrecht finden und fördern lässt.