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Die juristische Aufarbeitung der DDR - ein Kapitel in der problematischen deutschen Rechtsgeschichte - eine fundierte Darstellung.Wolffs Bilanz greift aber weiter aus. In einem pointierten, kenntnisreichen Überblick ist es ihm gelungen, "Politik und Justiz vom Schießbefehl Friedrich Wilhelm IV. bis zum ›Schießbefehl‹ Honeckers" unter die kritische Lupe zu nehmen."Deutschland hat im 20. Jahrhundert im Westen dreimal und im Osten viermal einen Wechsel des politischen Systems erlebt, vom Kaiserreich zur Republik, von der Republik zum NS-Staat und von diesem in die Bundesrepublik bzw. die DDR und…mehr
Die juristische Aufarbeitung der DDR - ein Kapitel in der problematischen deutschen Rechtsgeschichte - eine fundierte Darstellung.Wolffs Bilanz greift aber weiter aus. In einem pointierten, kenntnisreichen Überblick ist es ihm gelungen, "Politik und Justiz vom Schießbefehl Friedrich Wilhelm IV. bis zum ›Schießbefehl‹ Honeckers" unter die kritische Lupe zu nehmen."Deutschland hat im 20. Jahrhundert im Westen dreimal und im Osten viermal einen Wechsel des politischen Systems erlebt, vom Kaiserreich zur Republik, von der Republik zum NS-Staat und von diesem in die Bundesrepublik bzw. die DDR und aus dieser in die Bundesrepublik. Es erscheint nützlich, den letzten Systemwechsel mit früheren, die jetzige Vergangenheitsbewältigung mit vorangegangenen zu vergleichen." Schreibt der bekannte Strafverteidiger Friedrich Wolff im Vorwort zu seiner grundlegenden Untersuchung, in der er polemische Töne nicht scheut und sich unter anderem mit Fragen wie diesen beschäftigt: War die DDR nun ein Unrechtsstaat? War sie die zweite deutsche Diktatur? Sprachen die Richter, wenn sie ehemalige DDR-Bürger verurteilten, im Namen des Volkes? Sind wir ein Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird? War es Recht, das Wessis, über Renten, Arbeitsverhältnisse, Immobilien und über das Volkseigentum sprachen? Sind wir also ein Volk?
Jurist, geboren 1922 in Berlin als Sohn eines jüdischen Arztes. Nach dem Krieg Eintritt in die KPD, 1946-49 Jurastudium an der Humboldt-Universität. Amtsrichter, Referent, ab 1953 Rechtsanwalt. 1983 Promotion. Verteidiger in zahlreichen politischen Prozessen, darunter gegen Walter Janka, Karl Wilhelm Fricke, Günter Guillaume, Erich Honecker, Hans Modrow, Werner Großmann. Fernsehprominent war Friedrich Wolff durch seine Sendereihe "Alles was Recht ist". Er war Vorsitzender des Berliner Anwaltskollegiums, Vorsitzender des Rates der Kollegien der Rechtsanwälte der DDR, von 1985-1990 Vizepräsident bzw. Präsident der Vereinigung der Juristen.
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