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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist gem. § 278 Abs. 1 AktG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Damit…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist gem. § 278 Abs. 1 AktG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Damit nimmt die KGaA eine besondere Stellung im deutschen Gesellschaftsrecht ein, da laut § 278 Abs. 1 und Abs. 2 AktG in einer Gesellschaft sowohl personen- als auch kapitalgesellschaftsrechtliche Beteiligungsstrukturen nebeneinander stehen. Die duale Rechtsstruktur der Gesellschaft muss insbesondere bei der Besteuerung der KGaA und ihrer Gesellschafter beachtet werden. Die Besteuerung der KGaA und deren Gesellschafter wird unterschiedlich charakterisiert. Einerseits wird die steuerrechtliche Komplexität dieser Rechtsform als Grund für ihre geringe Verbreitung genannt und damit als Nachteil eingestuft. Andererseits wird aber die Steuerbelastung der KGaA und ihrer Gesellschafter als Vorteil für die KGaA im Rahmen der Rechtsformwahl betrachtet. Die lediglich rudimentäre gesetzliche Regelung der Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters, dessen fiktive Behandlung „wie“ ein Mitunternehmer und die geringe Rechtsprechungsdichte zur KGaA führen in der Praxis teilweise zu erheblichen Unklarheiten und Unsicherheiten bezüglich der steuerrechtlicher Behandlung der KGaA und ihrer Gesellschafter. So entsteht die Notwendigkeit, die Besteuerung der KGaA und insbesondere des Komplementärs innerhalb dieser hybriden Rechtsform zu analysieren.