Das aus steuerlicher Sicht wohl pikanteste Merkmal des Termingeschäfts ist, dass es zwar seit jeher Gegenstand zahlreicher Diskussionen in Literatur und Rechtsprechung war, jedoch dem Gesetz nach stets ein unbestimmter Begriff ist. Diesem Umstand kommt erschwerend hinzu, dass sich der Begriff des Termingeschäfts im Steuerrecht nicht mit der herkömmlichen Definition der Finanzwirtschaftslehre deckt. Das hat für diese Untersuchung zur Folge, dass neben der Feststellung der steuerlichen Behandlung von Verlusten aus Termingeschäften zusätzlich noch eine für das Einkommensteuerrecht geltende Fassung des Termingeschäftsbegriffs gebildet werden muss. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Termingeschäften um spekulative Geschäfte, die vorwiegend im Privatbereich getätigt werden, jedoch auch betrieblich veranlasst sein können. Die Studie behandelt alle relevanten Grundlagen zum Termingeschäft unter Berücksichtigung von finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten und ordnet Verluste aus Termingeschäften in ein vorab festgelegtes Prüfschema zur Beurteilung der Einkommensteuerbarkeit von Sachverhalten ein.
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