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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 18, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagenseminar Scheidungsfolgenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Einmal Arztgattin, immer Arztgattin“, „Kein Verzicht auf Pelz und Porsche“ – solche und ähnliche Floskeln wurden und werden gerne verwendet, um den nachehelichen Ehegattenunterhalt zu charakterisieren. Der Unterhaltsanspruch sei eine umfassende Absicherung im Sinne einer „Lebensstandardgarantie“. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Unterhaltszahlung – sofern der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 18, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagenseminar Scheidungsfolgenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Einmal Arztgattin, immer Arztgattin“, „Kein Verzicht auf Pelz und Porsche“ – solche und ähnliche Floskeln wurden und werden gerne verwendet, um den nachehelichen Ehegattenunterhalt zu charakterisieren. Der Unterhaltsanspruch sei eine umfassende Absicherung im Sinne einer „Lebensstandardgarantie“. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Unterhaltszahlung – sofern der Unterhaltsgläubiger bedürftig ist – lebenslang. Das Unterhaltsrecht hat sich im Vergleich zur ursprünglichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Hinblick auf Tatbestände, Umfang und Dauer des Unterhaltsanspruchs jedoch mehrfach verändert – was insbesondere im Zusammenhang mit einer Veränderung der geschlechterspezifischen Rollenbilder zu sehen ist. Ob man heute noch von einer solchen „Lebensstandardgarantie“ sprechen kann, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Im Fokus steht mithin die Frage, wie sich die Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhalts nach § 1578 BGB in Hinblick auf die Annahme einer Lebensstandardgarantie im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen seit Inkrafttreten des BGB verändert hat. Entsprechend soll ein Überblick über die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs, über den § 1578 und über die historische Veränderung der Unterhaltsbemessung gegeben werden. Zudem sollen heutige Grundlagen und neuere Rechtsprechung skizziert sowie Problemfelder, die sich bei der Unterhaltsbemessung ergeben, aufgezeigt werden.