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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 14 Punkte, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Dritte Reich und die während dieser Zeit stattgefundenen Verfolgungen von Deutschen aus ethnischen, politischen und sozialen Gründen, kann als Basis für die Entwicklung des deutschen Asylrechts und im Besonderen der Flüchtlingskonvention gesehen werden. Die Menschen die in der damaligen Zeit aus Deutschland fliehen mussten, hatten es schwer in anderen Ländern Schutz zu finden. Damit so etwas…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 14 Punkte, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Dritte Reich und die während dieser Zeit stattgefundenen Verfolgungen von Deutschen aus ethnischen, politischen und sozialen Gründen, kann als Basis für die Entwicklung des deutschen Asylrechts und im Besonderen der Flüchtlingskonvention gesehen werden. Die Menschen die in der damaligen Zeit aus Deutschland fliehen mussten, hatten es schwer in anderen Ländern Schutz zu finden. Damit so etwas anderen Menschen, die in ihrem Land aus bestimmten Gründen verfolgt werden, nicht noch einmal passiert, wurde mit der Flüchtlingskonvention alles Grundlegende geregelt um es Menschen zu vereinfachen in einem anderen Land Schutz zu finden. Die nationale Umsetzung folgte 1949 in Deutschland durch Art. 16 II GG. Mit der Asylrechtsreform von 1993 wurde Art. 16a GG geschaffen, in dem Art. 16 II GG als ersten Absatz aufgenommen und vier zusätzliche neue Absätze hinzugefügt wurden. Diese Änderung wurde vorgenommen um den Flüchtlingsansturm in Deutschland auf ganz Europa verteilen zu können. „Auf Absatz 1 („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ So lautet Art. 16a II S.1 GG und gemeint ist damit die Einreise aus oder über einen sicher Drittstaat. In der folgenden Ausarbeitung werde ich genau auf diese Thematik eingehen. Ich werde erklären, was die Inhalte des Art. 16a GG , und der einschlägigen §§ wie § 26a, 29a Asylverfahrensgesetz sind. Ich werde darstellen was sichere Drittstaaten sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen um diesen Status zu erlangen. Des Weiteren werde ich auf die Einreise von Verfolgten eingehen und deren Zusammenhang mit Asylrecht aufzeigen, wer Verfolgter ist und welche Arten der Verfolgung es gibt. Außerdem werde ich die Frage aufgreifen, was der Unterschied zwischen der Einreise aus und der Einreise über sicheren Drittstaat ist. Mein Ziel ist es einen Überblick über Gesetzeslage zu dem Thema „Einreise über einen sichern Drittstaat“ zu geben. Ich werde mit Art. 16a GG beginnen.