Akademische Arbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,3, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ist rechtlich differenziert und genau gegliedert. Die zu erbringenden Leistungen sind festgelegt und aufgeteilt auf verschiedene Leistungsträger. Im Falle der beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher ist der Träger meist die Bundesanstalt für Arbeit. Auch die Aufgaben, die mit der beruflichen Eingliederung einhergehen, sind vielfältig. Angefangen mit der Berufsberatung und Berufsvorbereitung, über Berufsausbildung und Umschulung, Unterstützungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (wie die Arbeitsassistenz), hin zu Integrationsprojekten, zeigt, dass verschiedene Einrichtungen für die Erfüllung dieser Aufgaben zuständig sein müssen. (...)