Das Buch beschreibt die rechtlichen Kriterien, anhand derer Staaten die zur dauernden Niederlassung in Frage kommenden Ausländer auswählen, und untersucht die rechtlichen Mechanismen, mit deren Hilfe diese Einwanderer integriert werden. Es arbeitet damit das international- und supranationalrechtliche sowie rechtsvergleichende Umfeld auf, in das sich ein zukünftiges deutsches Einwanderungsgesetz rechtlich bzw. politisch einfügen wird. Nach einer Darstellung des Völker- und europarechtlichen Rahmens, der bei der Neugestaltung des deutschen Einwanderungsrechts einzuhalten ist (I. Teil), wird das Einwanderungsrecht von neun europäischen und fünf außereuropäischen Staaten nach einer im wesentlichen einheitlichen Gliederung in seinen Grundzügen (unter Einbeziehung der Flüchtlingsproblematik) näher erarbeitet: Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich/Australien, Kanada, Neuseeland, Südafrika, USA. Im III. Teil schließt eine vergleichende Analyse an, die die teilweise parallele, häufig aber auch unterschiedliche Struktur der nationalen Einwanderungsrechte verdeutlicht und versucht, unter Beachtung der Völker- und europarechtlichen Vorgaben Regelungsmodelle zu definieren.
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