Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich VWL - Innovationsökonomik, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beleuchtet einen Aspekt der Elektromobilität, der mit Blick auf aktuelle Entwicklungen immer wichtiger wird. Bezüglich des Betriebs von Ladesäulen stellt sich die Frage, wie die öffentliche Ladeinfrastruktur rechtlich reguliert wird. Was gilt beim Betrieb einer Ladesäule zu beachten? Wie sind die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten wie etwa Netzbetreiber, Ladesäulenbetreiber und Fahrzeugnutzer? Vor diesem Hintergrund verfolgt diese Arbeit das Ziel, einen Überblick über den rechtlichen Rahmen für öffentliche Ladesäulen darzustellen sowie mögliche alternative Gestaltungsmöglichkeiten für die Stromlieferung an der Ladesäule vorzustellen. Mit dem Übereinkommen von Paris (Paris Agreement), das am 4. November 2016 in Kraft trat, haben sich Deutschland und die Europäische Union dazu verpflichtet, zum Ziel der Staatengemeinschaft beizutragen, die globale Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen. Die Elektromobilität soll helfen, die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieziele der Europäischen Union und Deutschlands zu erreichen. Sie kann zu einer deutlichen Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr, zur Verbesserung der Luftqualität sowie zur Lärmminderung in städtischen und anderen dicht besiedelten Gebieten beitragen.7 So fallen zum Vergleich die Treibhausgasemissionen eines heutigen batterieelektrischen Elektrofahrzeuges unter Berücksichtigung des Strommixes in Deutschland bereits um 16 bis 27 % geringer aus als bei vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus.
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