Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik, Note: 1,3, Universität Rostock (Fakultät für Informatik und Elektrotechnik), Veranstaltung: Wirtschaftsinformatik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Elektronischen Verwaltung oder auch des Electronic Government (kurz: E-Government) „bezeichnet den Einsatz von Internet-Technologie durch staatliche Institutionen. Dies ermöglicht es der Verwaltung, mit anderen Verwaltungsorganisationen, privatwirtschaftlichen Unternehmen oder den Bürgern zu kommunizieren und Dienstleistungen abzuwickeln.“ So lautet eine von vielen Definitionsmöglichkeiten von E-Government, da sich bis heute weder in der Praxis noch in der Forschung auf eine einheitliche Definition geeinigt werden konnte. Im Allgemeinen wird unter E-Government die Durchführung und Vereinfachung von Prozessen (Dienstleistungen) innerhalb der Verwaltung durch den Einsatz neuer Kommunikations- und Informationstechniken verstanden. Diese Prozesse basieren auf elektronischen Abläufen zwischen Verwaltung und Anwender, welche man als Transaktionen bezeichnet. Je nachdem, um welche Art Anwender es sich dabei konkret handelt, gibt es verschiedene Formen von E-Government. Diese werden in Kapitel 2.1 näher beschrieben. Bei der Entwicklung des E-Government, die Mitte der Neunziger Jahre begann, ist die Transaktionsphase allerdings schon der dritte Schritt. Sie stellt aber die eigentliche Hürde dar, die es bei der Einführung von E-Government zu bewältigen gilt. Voraus gehen ihr die Informations- und die Kommunikationsphase. Diese beiden Phasen unterscheiden sich dahingehend von der Transaktionsphase, dass es keine interaktive Beziehung zwischen Anwender und Verwaltung gibt. Es werden lediglich statische Informationen über das Internet geliefert (Informationsphase) bzw. Dokumente zum Download angeboten (Kommunikationsphase). In der Bundesrepublik Deutschland haben die Vorreiterprojekte, mit denen sich Kapitel 3 näher beschäftigt, teilweise die Transaktionsphase erreicht. Doch die Entwicklung von E-Government soll keineswegs mit der Transaktionsphase abgeschlossen sein. Vielmehr soll ein völlig neues Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung entstehen, welches unter den Begriff E-Partizipation fällt.3 Darin nehmen die Bürger aktiv am politischen Entscheidungsprozess teil. Ein Beispiel hierfür wäre die öffentliche Diskussion über ein geplantes Gesetz auf der Internetseite einer Behörde.