Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 1,7, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit vermittelt die Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und geht besonders auf die zulässigen Lösungen zur Kommunikation mit der Justiz ein. Der Ersatz der Unterschrift durch die qualifizierte elektronische Signatur steht genauso im Fokus wie die sicheren Übermittlungswege, also das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). Mit der Verbreitung und Akzeptanz von elektronischen Versanddiensten wie E-Mail und Messengern in der heutigen Gesellschaft wächst zunehmend das Bedürfnis, moderne Kommunikationstechnologien auch im öffentlich-rechtlichen Bereich nutzbar zu machen. Dabei geht eine elektronische Kommunikation zwar mit der Abkehr von bewährten Organisationsformen und Arbeitsmethoden einher, welche die tägliche Arbeit von Justizbediensteten, Richtern und deren Kommunikationspartner wie die Rechtsanwaltschaft, Kommunen oder Bürger gleichermaßen betrifft. Auch das Verfahrensrecht muss an die Verbreitung moderner Kommunikationstechniken und zunehmende Digitalisierung angepasst werden. Doch verlangt die Verwendung elektronischer Verständigungsmittel von allen Beteiligten auch neue Umgangsformen. Computergestützte Kommunikationstechniken lassen in der digitalen Welt vielfach anonyme, gefälschte oder unwahre Informationsflüsse zu. Ohne Etablierung einer geregelten Struktur im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit von Informationen bestehen deshalb erhebliche Hindernisse für die Nutzung elektronischer Medien im Rechtsverkehr. Der Empfänger einer Nachricht muss sich darauf verlassen können, dass diese tatsächlich mit dem ihm angezeigten Inhalt verfasst wurde (Integrität) und von dem bezeichneten Verfasser stammt (Authentizität). Eine der Grundeigenschaften der elektronischen Kommunikation ist daher die Identifizierbarkeit der Kommunikationspartner, welche durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sichergestellt werden muss.
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