Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,3, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen mit einer geistigen Behinderung, die ein Kind bekommen, das ist für viele selbst heute noch unvorstellbar. Werden die Kinder dann nicht noch behinderter, oder wie sollen Menschen, die selber Unterstützung für den Alltag benötigen, in der Lage sein selber ein Kind zu versorgen? Es ist sozial unerwünscht, die Menschen auf der Straße starren, selbst Professionelle sind oftmals überfordert und das macht es zu einem der letzten Tabuthemen unserer Gesellschaft. Folglich bekamen Menschen mit einer Behinderung lange Zeit präventiv eine Sterilisation oder im Falle einer Schwangerschaft die Abtreibung nahegelegt. Wenn es dann doch zu einer Geburt kam, war die Fremdunterbringung eines Kindes von Menschen mit geistiger Behinderung bis in die neunziger Jahre quasi die selbstverständliche Lösung und selbst heute findet es noch vielfach so statt. "Die Kinder werden teilweise sofort nach der Geburt routinemäßig von ihren Eltern getrennt. Der einzige Grund hierfür scheint oftmals die bloße Diagnose der geistigen Behinderung der Eltern zu sein, obwohl dies rechtlich keineswegs als Begründung ausreicht." (Rohmann 2008, S. 133) Dabei entpuppten sich Mythen wie Kinder behinderter Eltern würden automatisch auch behindert als falsch und es gibt mittlerweile zahlreiche Fallbeispiele von Eltern mit einer Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung ihr eigenes Kind unbeschadet großzogen. So schloss eine Untersuchung aus dem Jahr 1996 bereits ausgehend von ihren Ergebnissen auf eine Anzahl von 2500 Elternschaften geistig behinderter Menschen in der BRD, von denen ca. ein Drittel der Eltern ihr Kind in ihrer eigenen Wohnung aufzogen und weitere 25% mit ihrem Kind gemeinsam in einer Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung lebten. (vgl. Pixa-Kettner 1996, S. 14ff.) In dieser Arbeit soll nun unter pädagogischen (siehe Kapitel 2) und rechtlichen (siehe Kapitel 3) Aspekt untersucht werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Elternschaft geistig behinderter Menschen durchaus gelingen kann und wo sich Schwierigkeiten ergeben. Anschließend wird Bezug auf geeignete Unterstützungsmöglichkeiten gegeben, welche es den Eltern erleichtern ein Kind zu erziehen bzw. die Elternschaft rechtlich erst ermöglichen.
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