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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ethik, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (EPG), Veranstaltung: Systematische Einführung in die Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: In seiner 1996 erschienenen Abhandlung „Embryo – Mensch – Person: Zur Frage nach dem Beginn des personalen Lebens“ geht Günter Rager der Frage nach, ob und inwiefern auch ungeborenes Leben ebenso wie das unsrige den Anspruch hat, Personen¬status zugemessen zu bekommen und damit im Sinne Kants und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein Wert an sich und damit unantastbar zu sein. Die dieser…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ethik, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (EPG), Veranstaltung: Systematische Einführung in die Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: In seiner 1996 erschienenen Abhandlung „Embryo – Mensch – Person: Zur Frage nach dem Beginn des personalen Lebens“ geht Günter Rager der Frage nach, ob und inwiefern auch ungeborenes Leben ebenso wie das unsrige den Anspruch hat, Personen¬status zugemessen zu bekommen und damit im Sinne Kants und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein Wert an sich und damit unantastbar zu sein. Die dieser Frage ermöglicht eine Schlussfolgerung darüber, ob an ungeborenem Leben geforscht werden darf oder nicht, ob Embryonen also als reines Mittel zum Zweck, und zwar nicht als Mittel zum Zweck an sich selbst, gebraucht bzw. missbraucht werden dürfen. Die Aktualität dieses Themas wird deutlich, wenn man die fortlaufende Diskussion in Deutschland in Betracht zieht, die sich auf Grund der Tatsache ergibt, dass Embryonen¬forschung in Deutschland gänzlich verboten, in einigen anderen Ländern wie z.B. den USA hingegen zu einer Vielzahl von Zwecken und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Embryonal¬entwicklung erlaubt, oder im Extremfall, wie beispielsweise in Israel, gar bis zur Geburt nahezu uneingeschränkt zugelassen ist. Die deutsche Forschung sieht sich im internationalen Wettbewerb folgerichtig benachteiligt und angesichts des sich daraus ergebenden unablässigen Gegenwinds seitens der Befürworter der Embryonalforschung bedarf es schlagkräftiger Argumente, um das bestehende Verbot in Deutschland aufrecht zu erhalten. Rager ist bemüht, diese zu liefern. Im Gegensatz zu Vertretern des Utilitarismus, die teleologisch, also konsequentialistisch vorgehen und nach den Folgen einer jeden Handlung, also in unserem Fall nach den Folgen der Embryonenforschung fragen, argumentiert Rager innerhalb der normativen Ethik deontologisch. Da Deontologen den Anspruch haben, ihre Argumente so vorzutragen, dass sie so bindend, allgemeingültig, normativ und universalisierbar sind wie etwa ein physikalisches Gesetz, stehen am Ende ihrer Überlegungen Handlungsregeln, die um jeden Preis einzuhalten sind. Im Extremfall bedeutet dies z.B. für Kant, den „Vater“ der Deontologie, dass eine Norm wie „du sollst nicht lügen“ auch dann einzuhalten ist, wenn Vertreter eines totalitären Systems, das man persönlich vielleicht ablehnt, vor der Türe stehen und fragen, ob man entflohene Personen bei sich aufgenommen habe. Diese Handlungsanweisung gilt selbst in dem Wissen, dass ein Ja mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod der Versteckten bedeutet.