Der Import embryonaler Stammzellen ist grundsätzlich verboten. Nur wenn Stammzellen im Ausland vor einem bestimmten Stichtag, dem 1. Januar 2002, gewonnen wurden, ist der Import unter Einhaltung weiterer strenger Voraussetzungen erlaubt. Der vorliegende Band analysiert diesen Kompromiss vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingung der Stammzellforschung. Dabei berücksichtigt er internationale Regelungen sowie das Europarecht.
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