Mit den Empfehlungen richtet sich der Deutsche Verein in erster Linie an die bei den Trägern der Sozialhilfe mit der Wahrnehmung übergegangener Unterhaltsansprüche befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel ist, zu einem bundesweit möglichst einheitlichen Vorgehen bei der Wiederherstellung des Nachrangs der Sozialhilfe beizutragen. Die vorliegenden Empfehlungen treten an die Stelle der 2008 herausgegebenen Fassung.
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