Der Deutsche Verein hat neue Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine Überarbeitung und Aktualisierung der 2008 herausgegebenen »Ersten Empfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung«. Auch die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts findet in den Empfehlungen nun Berücksichtigung. Außerdem werden einige Themenbereiche wie die Übernahme von Schönheitsreparaturen und der Umgang mit Guthaben und Rückerstattungen erstmals behandelt. Schwerpunkte der Empfehlungen sind die Bildung von Richtwerten für die Angemessenheitsbestimmung der Kosten der Unterkunft, das Kostensenkungsverfahren und der Umgang mit Heizkosten.
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