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  • Format: PDF

Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Unbestritten ist die Tatsache, dass nationale Märkte aufgebrochen, wirtschaftliche Grenzen gefallen oder im Fallen begriffen sind und Volkswirtschaften mit ihren Unternehmen zunehmend zusammenwachsen. Diese Globalisierung hat sich nicht zuletzt durch die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes verstärkt. Auch die Landschaft der Konzernrechnungslegung in Deutschland wurde in den vergangenen Jahren zunehmend durch das Thema der…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Unbestritten ist die Tatsache, dass nationale Märkte aufgebrochen, wirtschaftliche Grenzen gefallen oder im Fallen begriffen sind und Volkswirtschaften mit ihren Unternehmen zunehmend zusammenwachsen. Diese Globalisierung hat sich nicht zuletzt durch die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes verstärkt. Auch die Landschaft der Konzernrechnungslegung in Deutschland wurde in den vergangenen Jahren zunehmend durch das Thema der Internationalisierung geprägt, und es ist zu beobachten, dass sich dieser Trend ungebremst fortsetzt. So führte der Gesetzgeber in einem ersten Schritt im Jahr 1998 die Öffnungsklausel des § 292a HGB ein, der Mutterunternehmen in Deutschland die Möglichkeit eröffnete, unter den im Gesetz spezifizierten Voraussetzungen anstelle eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses einen befreienden Abschluss nach international anerkannten Vorschriften zu erstellen (§ 292a Abs. 2 HGB), sofern diese in Einklang mit der sogenannten 7. EG-Richtlinie stehen. Der Gesetzgeber vermied es dabei festzulegen, welche Rechnungslegungsnormen konkret als international anerkannt anzusehen sind. Es wurde allerdings allgemein angenommen, dass die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) dieses Kriterium erfüllen. In einem zweiten Schritt weitete der Gesetzgeber durch das KapCoRiLiG im Jahr 2000 die Anwendung auch auf nicht börsennotierte Unternehmen aus. Schließlich ist in einem dritten Schritt im Juli 2002 die allgemeine Umstellung der Rechnungslegung auf die IFRS durch das Europäische Parlament (EP) und den Rat der Europäischen Union (EU) beschlossen worden. Danach haben alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die den öffentlichen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, ihren Konzernabschluss unter Berücksichtigung der IFRS zu erstellen. [...]

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